PFLEGERWOHL-App Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für die PFLEGERWOHL Mitarbeiter-App

1. Geltungsbereich

  1. 1.1. Die teampenta systems GmbH (Seibertzweg 2, 44141 Dortmund, im Folgen- den kurz „teampenta“) bietet seinen Kunden/Lizenznehmern (nachfolgend Kunde genannt) die Mitarbeiter-App PFLEGERWOHL an. Die Nutzung der Mitarbeiter-App erfolgt ausschließlich anhand der vorliegenden Nutzungs- bedingungen.
  2. 1.2. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn teampenta sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. AllgemeineN
    Geschäftsbedingungen des Kunden/Lizenznehmers werden für das gegen- ständliche Rechtsgeschäft und die gesamte dauernde Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen. euer T
  3. 1.3. Die von teampenta angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer und es werden keine Verträge mit Verbrauchern geschlossen.


2. Leistungsgegenstand

Gegenstand der vertraglich vereinbarten Leistungen von teampenta ist die entgeltliche Überlassung zur Nutzung von serverbasierter Software (Software as a Service, kurz SaaS genannt) und von Smartphone-Apps. Bezüglich der Überlassung der Nutzung von Software räumt teampenta dem Kunden/Lizenz- nehmer während der Vertragslaufzeit das Recht zur eigenen Verwendung gemäß den gegenständlichen Nutzungsbedingungen und des individuellen Angebotes ein.


3. Vertragsabschluss

3.1. Für das Zustandekommen eines Vertrages für die PFLEGERWOHL App bedarf es der firmenmäßigen Zeichnung des Auftrages durch den Kunden und der Annahme des Auftrags seitens teampenta.

3.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bzw. der Nutzungsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch teampenta.


4. Leistungsumfang

Die Nutzung der PFLEGERWOHL App beinhaltet die Bereitstellung der Software (Apps und Backend), des Serverhostings durch teampenta und das Einrichten und Anpassen der Software nach den jeweiligen mit dem Kunden vereinbarten Kundenanforderungen durch teampenta.


5. SaaS/Cloud (Hosting)

Sofern nichts anders vereinbart, übernimmt teampenta das Hosting. Im Einzel- nen beinhaltet das Hosting die Bereitstellung der Serverinfrastruktur durch teampenta oder einen von teampenta beauftragten Dritten, die Wartung und Re- paratur der Serverhardware durch teampenta oder von teampenta beauftragten Dritten, die Übernahme der Betriebskosten der Serverhardware, die Installation von Updates und Upgrades der lizenzierten Software – sofern speziell für den Lizenznehmer vorgenommene Anpassungen die Installation nicht erschweren – die Installation von Updates und Upgrades der Systemsoftware, das Anfertigen von Sicherungskopien der Datenbestände sowie die Bereitstellung von Speicher- platz und Traffic.


Ausfälle durch Drittanbieter (=Provider der Dienste) gehen nicht zu Lasten der teampenta (z.B. Server/Internet) und es wird keine Haftung für Verdienstausfall etc. übernommen.


6. Bereitstellung der Leistungen

teampenta stellt dem Kunden die Leistungen mittels Internetzugriff für interne Kommunikationszwecke des Kunden zur Verfügung. Der Kunde selbst gewährt seinen Mitarbeitenden über eine Smartphone-App oder über den Webbrowser Zugang zu diesem Dienst. Die Wartung des Dienstes (Bereitstellen von Inhalten, Festlegen der Zugangsdaten, Verwalten der Nutzerdaten, etc.) kann der Kunde über den Administrationsbereich von PFLEGERWOHL und über die gängigen Webbrowser sowie über eine Smartphone-App durchführen.


7. Updates, Wartungen und Support

7.1. Software as a Service

Das mobile Intranet / PFLEGERWOHL als Software as a Service liegt auf einem Server und wird von teampenta regelmäßig betreffend Sicherheit und Verfügbarkeit gewartet und Updates vorgenommen. Die Feature-Updates werden von teampenta gesondert und werden je nach Bedarf eingespielt.

7.2. Smartphone-App

Sollten Updates aufgrund von Änderungen von Betriebssystemen (iOS, Android), Änderungen der Nutzungsbedingungen/AGB seitens Google und

7.3. Apple, aus Kompatibilitätsgründen oder für die Bereitstellung von neuen Features des Kernsystems notwendig sein, müssen diese gesondert vom Kunden beauftragt werden und werden dem Kunden je nach Aufwand in Rechnung gestellt. Die Apps werden über die Developer-Accounts oder den Apple Business Manager der Kunden von teampenta veröffentlicht. Für die inhaltliche Wartung dieser Accounts ist teampenta in weiterer Folge nicht verantwortlich, diese muss vom Kunden selbst durchgeführt werden.


teampenta stellt einen webbasierten Support auf der Website unter dem Link SUPPORT bereit und können direkte Support-Anfragen per E-Mail an support@pflegerwohl.app übermittelt werden. Zusätzliche Support-Leistun- gen wie persönlicher technischer Support oder beratender Support zur Anwendung oder zu Themen der internen Kommunikation können vom Kunden gegen Entgelt zusätzlich beauftragt werden.



8. Vertragsdauer / Kündigung

8.1. Der Vertrag für die PFLEGERWOHL App wird für mindestens 36 Monate abgeschlossen und kann vom Kunden unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden.

8.2. teampenta ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund, insbesondere wenn der Kunde/Lizenznehmer in Zahlungsverzug gerät, mit sofortiger Wir- kung zu kündigen. Etwaige über die vertraglich zugesagten Leistungen hinaus angebotenen freiwilligen Zusatzleistungen sind nicht Vertragsbestandteil und können von teampenta jederzeit frei gestaltet und beendet werden.

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses werden alle noch ausstehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden/Lizenznehmers gegenüber teampenta sofort fällig. Sämtliche Lizenzrechte des Kunden/Lizenznehmers erlöschen mit Vertragsende und der Kunde/Lizenznehmer muss die Nutzung der Software einstellen.


9. Preise und Zahlungsbedingungen

9.1. Preise und Zahlungsbedingungen für die PFLEGERWOHL App

Für die PFLEGERWOHL App hat der Kunde monatlich einen Lizenzpaketpreis laut der aktuellen Lizenzpreisstaffel zu entrichten. Die Höhe der monatlichen Lizenzgebühren wird abhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden berechnet. Die Buchung der Lizenzpakete erfolgt im PFLEGERWOHL-System automatisch auf Basis der aktiven Nutzeranzahl. Ein Nutzer wird dann als aktiv gezählt, sobald dieser über das PFLEGERWOHL-Backend angelegt wird. Die Verrech- nung der Lizenzkosten erfolgt immer in vollen Paketpreisen laut aktueller oder im Einzelvertrag definierter Lizenzpaketstaffel. Vertragsbeginn ist, wenn nicht anders vereinbart, das Datum der firmenmäßigen Zeichnung der Auftragsbestätigung durch teampenta. Die Lizenzgebühr wird, wenn nicht anders vereinbart, monatlich in Rechnung gestellt und ist binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.


  1. 9.3. Sofern nichts anderes vereinbart, verstehen sich die Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.


  1. 9.4. teampenta ist berechtigt die Entgelte für die Nutzung der Software angemessen zu erhöhen und hat dies mindestens einen Monat im Voraus dem Kunden mitzuteilen. In dem Fall wird dem Kunden/Lizenznehmer ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Die Erhöhung gilt als angemessen, wenn sie 5 % p.a. seit Beginn der Nutzung durch den Kunden/Lizenznehmer nicht überschreitet. Skontoabzüge sind nur bei vorheriger gesonderter Vereinbarung zulässig.


  1. 9.5. Bei Zahlungsverzug ist teampenta berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Des Weiteren ist teampenta berechtigt, Mahngebühren in der Höhe von EUR 10,– dem Kunden in Rechnung zu stellen.


  1. 9.6. Der Kunde ist mit der Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form (PDF, E-Mail) einverstanden. Eine Zusendung der Rechnungen per Post kann gegen ein Entgelt verlangt werden.


10. Pflichten des Kunden

10.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle Bedingungen von ihm ausgesuchter Drittanbieter, die für die Verwendung der mobilen App (z.B. Apple Store- Bedingungen) und für sonstige Dienste von Drittanbietern gelten, die in Verbindung mit der PFLEGERWOHL App vom Kunden verwendet werden, einzuhalten.

10.2. Der Kunde ist für die Aktualisierung der von ihm verwendeten Betriebs- systeme und Webbrowser verantwortlich, da die volle Funktionalität der PFLEGERWOHL Software ausschließlich auf gängigen und modernen Betriebssystemen und Webbrowsern gewährleistet werden kann. Der

Kunde hat zu gewährleisten, dass der Server den Mindestanforderungen von PFLEGERWOHL entspricht.

10.3. Der Kunde ist für die von ihm im Rahmen der Verwendung der PFLEGERWOHL APP verarbeiteten personenbezogenen Daten Verantwort- licher im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der Verwendung der PFLEGERWOHL APP trägt somit ausschließlich der Kunde und hält der Kunde im Falle eines Verstoßes teampenta von Ansprüchen Dritter frei.


11. Gewährleistung / Wartung / Änderungen


  1. 11.1. Für die Beschaffenheit der von teampenta zur Verfügung gestellten Leistun- gen ist ausschließlich die bei Vertragsabschluss gültige und dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Leistungsbeschreibung maßgeblich. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Leistungen wird von teampenta nicht geschuldet und teampenta leistet auch keine Gewähr dafür.


  1. 11.2. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde/Lizenznehmer teampenta alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.


  1. 11.3. Ferner übernimmt teampenta keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystem- komponenten, Schnittstellen und Parameter, Fremdsoftware-Aktualisierun- gen (z.B. Web-Browser), die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software des Kunden, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen bzw. Daten- leitungen, die Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Daten- träger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installationsbedingungen) zurückzu- führen sind. teampenta leistet keine Gewähr, dass die volle Funktionalität auf allen Betriebssystemen und Webbrowsern gegeben ist.


  1. 11.4. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Ände- rung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.


  1. 11.5. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs (6) Monaten ab Übergabe. Auftretende Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen.


  1. 11.6. teampenta ist berechtigt unangekündigte Wartungsarbeiten durchzuführen. Dies kann kurzzeitig zu einer eingeschränkten Erreichbarkeit der Dienste führen.


12. Haftung


  1. 12.1. teampenta haftet dem Kunden/Lizenznehmer für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle von Vorsatz oder groben Verschuldens. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet teampenta nur für Personenschäden. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von teampenta beigezogene Dritte zurückzuführen sind.


  1. 12.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter, Verlust von Daten und Programmen sowie deren Wiederherstellung, Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind oder Softwarefehler, wird ausdrücklich ausgeschlossen.


  1. 12.3. Schadenersatzansprüche im Rahmen des Unternehmensgeschäftes verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.


  1. 12.4. Sofern teampenta das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt teampenta diese Ansprüche an den Kunden/Lizenznehmer ab. Der Kunde/Lizenznehmer wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.


  1. 12.5. Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 12.2 nicht aus- geschlossen, jedoch nur, wenn teampenta für den Datenverlust durch nachweislich fahrlässiges Handeln verantwortlich ist. teampenta haftet


  1.  in diesem Fall für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal 10 % der Auftragssumme je Schadensfall. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden/Lizenznehmers – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind aus- geschlossen.


  1. 12.6. teampenta haftet nicht, wenn eine App aufgrund der Nutzungsbedingungen von Drittanbietern wie z.B. Google und Apple abgelehnt oder nachträglich entfernt wird.


12.7. Das Design der Smartphone-App wird von teampenta nach Vorlagen des Kunden umgesetzt. Designs werden vom Kunden entweder gänzlich oder in Form eines Firmenlogos zur Verfügung gestellt und die App wird erst nach schriftlicher Design-Freigabe vom Kunden von teampenta fertig entwickelt.


teampenta übernimmt keine Haftung, wenn nachträglich das Design nicht dem Kundenwunsch entspricht, das Design ein Markenrecht Dritter verletzt oder das Design gegen ethische und moralische Grundwerte verstößt. Der Kunde hat in den zuvor genannten Fällen teampenta von Ansprüchen Dritter freizustellen.


13. Urheberrecht und Nutzung

teampenta gewährt dem Kunden/Lizenznehmer für die Vertragsdauer ein nicht- exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich auf die Dauer des Vertrages begrenztes Nutzungsrecht der Software und der Smartphone-App im Ausmaß der erworbenen Anzahl an Lizenzen für eigene, interne Geschäfts- zwecke. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben bei teampenta. Der Quellcode der Software ist nicht Vertragsgegenstand.


14. Datenschutz und Datensicherheit

14.1. Soweit teampenta auf personenbezogene Daten des Kunden zugreifen kann, wird teampenta ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig und verarbeitet diese Daten nur zur Vertragsdurchführung mit dem Kunden. teampenta schließt mit dem Kunden einen Auftragsdatenverarbeitungs- vertrag ab. Der Kunde ist für die von ihm im Rahmen der Verwendung der PFLEGERWOHL APP verarbeiteten personenbezogenen Daten Verantwort- licher im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO (siehe auch Pkt. 10.5).

14.2. teampenta ergreift alle Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung gem. Art. 32 DSGVO. Alle Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw. EWR durchgeführt.

14.3. Nähere Informationen zum Datenschutz und Datensicherheit sind auf der Website unter dem Link Datensicherheit & DSGVO und Datenschutzerklä- rung ersichtlich.


15. Höhere Gewalt

teampenta ist von der Verpflichtung zur Leistung befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist. Als Umstände höherer Gewalt gelten z. B.


  • Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus,

  • Währungs- und Handelsbeschränkungen,

  • Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, extreme Naturereignisse,

  • Explosion, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe,


  • Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen oder Informationssystemen oder Energie,
  • sich auf die Leistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertrags- abschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Leistungen.


16. Referenzen

teampenta ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internetseite mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.


17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Zur Entscheidung über alle aus einem Vertrag oder den gegenständlichen Nutzungsbedingungen entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über das Bestehen oder Nichtbestehen – wird die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichts am Sitz der teampenta in 44141 Dortmund, Deutschland vereinbart. Die gegenständlichen Nutzungsbedingungen und Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.


18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise rechts- unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Nutzungsbestimmungen. teampenta und der Kunde werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die nach Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.


19. Formerfordernis

Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.


Alle Informationen zur Bildnutzung finden Sie hier.

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